Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zulauf it solutions, Bollinghausen 11, 42929 Wermelskirchen regeln das Vertragsverhältnis zwischen zulauf it solutions und dem Kunden.
zulauf it solutions stellt dem Kunden seine IT Dienstleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) und den weiteren zwingenden gesetzlichen Regelungen.
zulauf it solutions ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von zulauf it solutoons für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. zulauf it solutions verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
zulauf it solutions kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt zulauf it solutions nicht an, es sei denn, zulauf it solutions hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn zulauf it solutions in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Vertragsgegenstand, Leistungspflichten
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB insbesondere aus den Regelungen zu einzelnen Diensten in den Besonderen Bedingungen (B.) sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. Sondervereinbarungen. Die Leistungsbeschreibungen sind unter zulauf-online.de abrufbar.
zulauf it solutions kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
Gerät zulauf it solutions mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn zulauf it solutions eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird zulauf it solutions im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich im Einzelfall mit dem Kunden abgesprochen wird, zur Verfügung stellen.
zulauf it solutions ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. zulauf it solutions ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
Von zulauf it solutions zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. zulauf it solutions kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet zulauf it solutions für jede Mahnung eine Mahngebühr, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt zulauf it solutions vorbehalten.
Gegen Forderungen von zulauf it solutions kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von zulauf it solutions mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für zulauf it solutions insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung).
Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. “Spamming”). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist zulauf it solutions berechtigt, den Dienst unverzüglich zu sperren.
Der Kunde verpflichtet sich, von zulauf it solutions zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von 1&1 nutzen, haftet der Kunde gegenüber zulauf it solutions auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von zulauf it solutions nicht verlangen.
Webhosting/ Domains
Soweit Domains Gegenstand dieses Vertrags sind, werden die unterschiedlichen Top-Level-Domains (“Endkürzel”) von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
Das Gesamtspeichervolumen jedes zu einer Zugangskennung eingerichteten E-Mail-Postfaches sowie die Größe der einzelnen E-Mails ist beschränkt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
zulauf it solutions gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von zulauf it solutions liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird zulauf it solutions bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. zulauf it solutions hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. zulauf it solutions übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Gegenstand des Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch zulauf it solutions verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für zulauf it solutions oder Dritte einzublenden.
Werden von Dritten gegenüber zulauf it solutions Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer B-IV.6.3 geltend gemacht, ist zulauf it solutions berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist zulauf it solutions berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
Der Kunde ist verpflichtet, zulauf it solutions einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, 1&1 unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von zulauf it solutions über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und 1&1 das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
Pflichten des Kunden
Soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, ist der Kunde verpflichtet seine Internet-Seite und – sofern ein E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. zulauf it solutions ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. 1&1 wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. zulauf it solutions wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, auf seine Internet-Seite und – sofern ein E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt zulauf it solutions von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
Der Kunde darf durch die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und, soweit eine Homepage Gegenstand des Vertrages ist, durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner und – sofern ein E-Shop Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von zulauf it solutions abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von zulauf it solutions oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit d es gesamten Systems beeinflussen können.
Ergänzend zu verpflichtet sich der Kunde, jeweils unverzüglich über Änderungen insbesondere der folgenden Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen:
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain
- sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. zulauf it solutions behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Datenschutz
zulauf it solutions erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
zulauf it solutions weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Weiterhin weist zulauf it solutions den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es ggf. ergänzende Hinweise zum Datenschutz in einzelnen Besonderen Bedingungen zu bestimmten Leistungen geben kann.
Sonstiges
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.